Bereits seit 30 Jahren besteht das Gesundheitszentrum MEYER in Untergruppenbach mit einem vielfältigen Spektrum rund um Training und Therapie.
Seit 2013 haben Sie nun auch die Möglichkeit, eine ganztägig ambulante orthopädische Rehabilitation bei uns im Haus durchzuführen. Die ambulante Rehabilitation bietet Ihnen viele entscheidende Vorteile. Sie kommen nur für die Zeit der Therapie zu uns, die Abende und die Wochenenden verbringen Sie in Ihrer vertrauten Umgebung. So finden Sie Schritt für Schritt in Ihren gewohnten Alltag zurück.
Mit innovativen Konzepten und modernsten Verfahren tun wir alles, um einen optimalen Rehabilitationserfolg zu erreichen. Ganz wichtig ist uns auch die individuelle, menschliche Betreuung.
Die Rahmenbedingungen für die Durchführung einer ambulanten Rehabilitation sind in den Rahmenempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) festgelegt. Diese beschreiben die Voraussetzungen, Anforderungen, Ziele und Angebote sowie die Maßnahmen zur Qualitätssicherung an Einrichtungen der ambulanten Rehabilitation.
Indikationen für eine ambulante, orthopädische Rehabilitation
- • Operationen des Bewegungs- und Stützapparates, u.a.
- • nach Endoprothesenimplantation (TEP) von Schulter-, Hüft-, Knie- und Sprunggelenk
- • nach Schulter-, Wirbelsäulen-, Hüft- und Knieoperationen
- • nach handchirurgische Eingriffen
- • Unfall- und Sportverletzungen
- • Degenerative Erkrankungen der peripheren Gelenke und der Wirbelsäule
- • Entzündliche und rheumatische Erkrankungen
- • Angeborene Erkrankungen mit Fehlbildungen
- • Fehlstatik oder Dysfunktion des Bewegungsapparates
Wie kommen Sie zu uns?
1. Voraussetzung zur Teilnahme an der ambulanten Rehabilitation ist eine abgeschlossenen Primärtherapie sowie eine ausreichende Belastbarkeit und Motivation des Patienten für die aktive Teilnahme am Rehabilitationsprozess.
2. Im Rahmen einer AHB/AGM (Anschlussbehandlung nach stationärem Aufenthalt) läuft das Antragsverfahren über den Sozialdienst des Krankenhauses. Im ambulanten Bereich wird der Antrag über ihren Haus- oder Facharzt oder den Betriebsarzt gestellt.
3. Wir sind Vertragspartner der Deutschen Rentenversicherung, aller gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sowie der Berufsgenossenschaften.
4. Nach Zusage durch den Kostenträger vereinbaren wir mit Ihnen den Aufnahmetermin.
5. In der Regel werden 15 Therapieeinheiten (3 Wochen) vom Kostenträger gewährt. Die Therapie findet täglich (Mo.-Fr.) über 4-6 Stunden statt und ist abhängig von Befund und Diagnose und den danach festgelegten Therapiezielen.
Berechtigtes Wunsch- und Wahlrecht
Das Sozialgesetzbuch IX sieht in § 9 vor, dass der Rehabilitationsträger (z.B. die Renten-, oder Krankenversicherung) berechtigten Wünschen von Patienten entsprechen muss. Das bedeutet, Sie haben die Möglichkeit, sich selbst eine geeignete Rehaklinik auszusuchen. Informieren Sie sich frühzeitig, z.B. bei Ihrem Arzt, beim Sozialdienst des Krankenhauses oder im Internet, über geeignete Reha-Einrichtungen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass eine Reha-Einrichtung für eine medizinisch begründete Rehabilitation in einem konkreten medizinischen Fachbereich (z.B. Orthopädie) vom zuständigen Kostenträger zugelassen sein muss.
Werden Sie aktiv und nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht, um eine optimale Rehabilitation nach Ihren Vorstellungen und Wünschen zu erhalten.
Download: Antrag auf Wunsch- und Wahlrecht
Ablauf einer ambulanten Rehabilitation
Gemäß den Vorgaben unserer Ärzte sowie des jeweiligen Kostenträgers und angepasst an Ihre aktuelle Leistungsfähigkeit wird ein Behandlungskonzept erstellt. Bei dessen Umsetzung unterstützt Sie ein interdisziplinäres Team aus Ärzten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Sportwissenschaftlern und Sportlehrern, Psychologen, Sozialpädagogen, Ernährungsberatern sowie Gesundheits- und Krankenpflegerinnen. Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Wiederherstellung Ihrer Gesundheit und allgemeinen Leistungsfähigkeit.
Unsere ambulante orthopädische Rehabilitation ist zugelassen für..
- • alle Kostenträger (DRV, alle Kassen, Privat / Beihilfe, Berufsgenossenschaften)
- • Anschlussheilbehandlungen (AHB): Reha-Beginn innerhalb von 2 Wochen nach Entlassung aus dem Krankenhaus.
- • Anschlussgesundheitsmaßnahmen (AGM): Reha-Beginn bis zu 6 Wochen nach Entlassung aus dem Krankenhaus.
- • Medizinische Rehabilitation im Antragsverfahren (Heilverfahren)
- • Medizinisch-beruflich-orientierte Rehabilitation (MBOR)
- • Nachsorgeprogramme der Rentenversicherungsträger (IRENA)
- • Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP)
- • EAP für privatversicherte Patienten
Warum eine ambulante, orthopädische Rehabilitation bei MEYER Training und Therapie?
- · 4-6 Stunden täglicher Aufenthalt (Mo.-Fr.) in unserem Haus (zwischen 8:00-16:00 Uhr), d.h. Sie verbleiben in Ihrem gewohnten sozialen Umfeld und schlafen im eigenen Bett
- · Nach abgeschlossener Wundheilung ist es unseren Patienten möglich an Therapien in Bewegungsbad teilzunehmen. Das gelenkschonende Training unter Wasser nimmt in der Therapie einen hohen Stellenwert ein und ist selten in ambulanten Einrichtungen.
- · Hohe tägliche sowie wöchentliche Behandlungsdichte. Wir bieten Ihnen in Verlauf der Maßnahme mehr Therapieformen an als die Kostenträger in den Therapiestandards vorsehen (bis zu 30 verschiedene Anwendungen).
- · Individuelle Anpassung des Therapieplans (z.B. ist es bei sehr eingeschränkten Patienten möglich, die Rehabilitationsmaßnahme nicht täglich durchzuführen, sondern nur 3x wöchentlich, um längere Erholungszeiten zu gewährleisten). Sehr leistungsfähige Patienten können ein zusätzliches Training innerhalb der Maßnahme erhalten.
- · Bei medizinischer Notwendigkeit besteht die Möglichkeit unseren täglichen Fahrdienst zu nutzen, der Fahrdienstradius wird durch die vorhandene Infrastruktur bestimmt und kann im Reha-Büro erfragt werden.
- · Individuelle Betreuung durch unser professionelles und engagiertes Team in familiärer Atmosphäre.
Downloads der Anträge einer Rehabilitationsmaßnahme für Patienten und Ärzte
Hier finden Sie die entsprechenden Formulare zur Beantragung einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme und vieles mehr. Die Formblätter können kostenfrei als PDF heruntergeladen werden.
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Für Patienten:
Für Ärzte:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Für Patienten:
Für Ärzte:
Gesetzliche Krankenkasse
Die entsprechenden Formulare (Formular M61, Teil A-D) können von Arztpraxen oder Krankenhäusern, z. B. bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) angefordert werden. Des Weiteren sind die Formblätter in vielen Verwaltungssoftwaresystemen hinterlegt.
Auszug aus einem Bericht zur Reha-Qualitätssicherung der Deutschen Rentenversicherung Therapeutische Versorgung (KTL) Orthopädie:
„Wir freuen uns sehr, dass sich Ihre Einrichtung bei der Auswertung der therapeutischen Versorgung, Bericht 2018 Orthopädie, in der Gruppe der am besten bewerteten Reha – Einrichtungen befindet und möchten uns für Ihr Engagement bedanken.“
Schreiben der DRV Baden-Württemberg vom 04.12.2018
Für weitere Informationen melden Sie sich gern bei uns:
Telefon: 07131 7979 06 | Telefax: 07131 7979 076 | E-Mail: reha@meyer.de