Präventionskurs zertifiziert nach §20 SGB V
Wir bieten Ihnen ab sofort ein Konzept an, welches folgendes inkludiert:
ie haben die Möglichkeit sich den Beitrag bei der Krankenkasse erstatten zu lassen (nach §20 SGB V).
Es besteht weiterhin die Möglichkeit vom Arbeitgeber einen Zuschuss zu erhalten, werden diese gemäß §3 Nr. 34 EStG dazu aufgefordert einen Anteil zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung zu leisten.*
Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach den Möglichkeiten!
Sie können aus einem der ausgewählten Termine wählen:
Mo, 19:30 – 21:00 ab 26.11.2018 – 28.01.2019
Di, 19:30 – 21:00ab 04.12.2018 – 05.02.2019
Mi, 18:00 – 19:30ab 09.01.2018 – 27.02.2019
Die Teilnahme an 8 aufeinanderfolgenden Terminen zu einem ausgewählten Termin ist verpflichtend.
Die Kosten betragen 180 € für 8 Termine à 90min.
Für Informationen und Anmeldung informieren Sie sich an der Trainingsanmeldung oder unter 07131/797906 oder unter training@meyer.de
*§3 Nr. 34 EStG: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung geben. Arbeitnehmer müssen diese Zuschüsse nicht versteuern, soweit sie 500 Euro jährlich nicht übersteigen. Die Leistungen müssen den im Leitfaden Prävention genannten Qualitätsanforderungen genügen. Der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung der §§ 20 und 20a SGB V in der Fassung vom 10. Dezember 2014 weist in Kapitel 7.2 auf die Fördermöglichkeiten nach § 3 Nr. 34 EStG hin. (Quelle: https://www.prosalus-online.de/images/prosalus/pdf/2013_Umsetzungshilfe_Jahressteuergesetz_kurz1.pdf)
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