Nachweis der drei G’s: Ab Montag, den 16.08.2021, gelten die neuen Regelungen der Landesregierung Baden-Württemberg. Demnach müssen alle Besucher unserer Privatbereiche (ohne ärztliche Verordnung) einen Nachweis der drei G’s vorzeigen, wenn Sie unsere Einrichtung besuchen. Der Impf- oder Genesenennachweis muss bei jedem Besuch vorgezeigt werden. Ein Schnelltest kann von offiziellen Teststationen durchgeführt werden, darf aber auch mitgebracht und vor Ort durchgeführt oder bei uns erworben […]
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