Nachweis der drei G’s:
Ab Montag, den 16.08.2021, gelten die neuen Regelungen der Landesregierung Baden-Württemberg. Demnach müssen alle Besucher unserer Privatbereiche (ohne ärztliche Verordnung) einen Nachweis der drei G’s vorzeigen, wenn Sie unsere Einrichtung besuchen. Der Impf- oder Genesenennachweis muss bei jedem Besuch vorgezeigt werden. Ein Schnelltest kann von offiziellen Teststationen durchgeführt werden, darf aber auch mitgebracht und vor Ort durchgeführt oder bei uns erworben werden.
Bereiche:
Gerätetraining,
Präventionskurse,
Aquakurse,
Babyschwimmen (Mütter / Väter Nachweis – Babys natürlich nicht),
Schwimmkurs 2x / Woche (auch schulische Tests erlaubt).
Im Therapiebereich:
Alle Therapieformen mit einer Verordnung finden vorerst wie gewohnt ohne Nachweise statt (Physio- und Ergotherapie, Logopädie, ambulante Reha, Rehanachsorge (IRENA, TRENA) KGG, Rehasport im Wasser und im Kursraum). Falls es auch hier Änderungen geben sollte, werden wir Sie über unsere Kanäle informieren.
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Tracking und Werbe-Cookies verwenden wir nicht, weshalb eine Auswahl oder eine Einwilligung nicht notwendig ist. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.