Ab Mittwoch, 23. Februar 2022, gilt die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg. Mit der Anpassung der Grenzwerte im Stufensystem befinden wir uns nun in der Warnstufe. Folgende Nachweise sind in der Warnstufe in unserem Haus notwendig: Alle Selbstzahler-Leistungen (ohne ärztliche Verordnung): 3G Nachweis (geimpft, genesen, getestet) Alle Therapieformen mit einer Verordnung (Physio- und Ergotherapie, Logopädie): kein […]
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