Ab Mittwoch, 23. Februar 2022, gilt die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg. Mit der Anpassung der Grenzwerte im Stufensystem befinden wir uns nun in der Warnstufe.
Folgende Nachweise sind in der Warnstufe in unserem Haus notwendig:
Eine FFP2 oder vergleichbare Maske auf den Laufwegen / in der Therapie ist in unserem Hause verpflichtend.
Wir bitten Sie diese Regelungen einzuhalten und einen entsprechenden Nachweis mitzubringen. Impf- oder Genesenenzertifikate halten Sie bitte in digitaler Form vor.
Bei weiteren Anpassungen der Regelungen informieren wir Sie über unsere Kanäle.
Vielen Dank für Ihr Verständnis! Bleiben Sie auch weiterhin gesund.
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