Ab 01.10. greift die neue Verordnung des Bundes zum Basisschutz.
Darin inbegriffen ist die FFP2 – Maskenpflicht in den Heilmittelbereichen.
Wir setzten dies für das ganze Haus um und können nur Patienten betreuen und versorgen, sowie Mitglieder aufnehmen, welche die Maske tragen. Wir machen auch keine Ausnahmen für befreite Personen.
Die zurzeit geltenden Regelungen zum Tragen der Maske, beispielsweise in den Kursen, auf der Trainingsfläche während des Trainings und im Bad, bleiben bestehen!
Wir danken für Ihr Verständnis!
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