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    Öffnungszeiten Training X

    Mo.- Fr.06:30 - 21:00 Uhr

    Sa.&So.09:00 - 21:00 Uhr

    Feiertags 10:00 - 16:00 Uhr

    Öffnungszeiten Therapie/Reha

    Mo. - Do.07:00 - 20:00 Uhr

    Fr.07:00 - 15:30 Uhr

  • 07131 7979 06
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Aktuelles

  • Therapeutische Übungen zur Prävention und Nachsorge bei orthopädischen Krankheitsbildern.

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  • Nicht vergessen: am 08. Mai ist Muttertag! Schenken Sie Entspannung mit unseren Massage-Gutscheinen für 22€

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  • Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Kundinnen und Kunden,   bitte beachten Sie, dass in unserem Haus die FFP2-Maskenpflicht trotz der Lockerungen zum 03. April 2022 bestehen bleiben.   Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.   Ihr MEYER-Team

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  • Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Kundinnen und Kunden,   bitte beachten Sie, dass sich unsere Selbstzahler-Preise zum 01. April 2022 ändern. Die neuen Preise können Sie unserem Preisaushang im Trainingsbereich entnehmen.   Ihr MEYER-Team

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  • Ab Mittwoch, 23. Februar 2022, gilt die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg. Mit der Anpassung der Grenzwerte im Stufensystem befinden wir uns nun in der Warnstufe. Folgende Nachweise sind in der Warnstufe in unserem Haus notwendig: Alle Selbstzahler-Leistungen (ohne ärztliche Verordnung): 3G Nachweis (geimpft, genesen, getestet) Alle Therapieformen mit einer Verordnung (Physio- und Ergotherapie, Logopädie): kein […]

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  • Seit Freitag, 28. Januar 2022, gilt die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg. In der aktuell geltenden Alarmstufe I ist für alle Selbstzahler-Leistungen (ohne ärztliche Verordnung) ein digitaler 2G Nachweis (geimpft oder genesen) notwendig, wenn Sie unsere Einrichtung besuchen. Für Nicht-Immunisierte ist der Zutritt zu den Privatbereichen in den Alarmstufen verboten. Alle Therapieformen mit einer Verordnung finden […]

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  • Seit Mittwoch, 12. Januar 2022, gilt die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg. In der aktuell fortbestehenden Alarmstufe II ist für alle Selbstzahler-Leistungen (ohne ärztliche Verordnung) ein digitaler 2G+ Nachweis (geimpft oder genesen mit Testnachweis)* notwendig, wenn Sie unsere Einrichtung besuchen. Für Nicht-Immunisierte ist der Zutritt zu den Privatbereichen in den Alarmstufen verboten. *Ausgenommen von der zusätzlichen […]

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  • Nachweis der drei G’s: Ab Montag, den 16.08.2021, gelten die neuen Regelungen der Landesregierung Baden-Württemberg. Demnach müssen alle Besucher unserer Privatbereiche (ohne ärztliche Verordnung) einen Nachweis der drei G’s vorzeigen, wenn Sie unsere Einrichtung besuchen. Der Impf- oder Genesenennachweis muss bei jedem Besuch vorgezeigt werden. Ein Schnelltest kann von offiziellen Teststationen durchgeführt werden, darf aber auch mitgebracht und vor Ort durchgeführt oder bei uns erworben […]

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  • Liebe Teilnehmende, ab 28.06. entfällt die Anmelde-, sowie Testpflicht in unserer Einrichtung im Fitnessbereich. Eine Anmeldung via Kursifant ist demnach nicht mehr nötig. Die Maskenpflicht auf den Laufwegen bleibt bestehen. Wir empfehlen Ihnen trotzdem außerhalb der Kernzeiten unsere Einrichtung zu besuchen, um Wartezeiten im Geräteraum zu vermeiden. Ihr MEYER – Team

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